Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist
eine Spezialregelung im Umsatzsteuerrecht, nach der nicht
der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger
die Umsatzsteuer zu entrichten hat.
In diesem Reverse-Charge-Verfahren wird die Verpflichtung
zur Zahlung der Umsatzsteuer im Geschäftsverkehr zwischen
Unternehmen auf den Leistungsempfänger verlagert.
Dies führt zu einer Vereinfachung des Steuerverfahrens für
die Finanzbehörden sowie für den Leistenden und dient der
Bekämpfung der Steuerverkürzung im Bereich der Umsatzsteuer
(Steuerbetrug). Aber auch der Leistungsempfänger hat Vorteile,
da er die an den Leistenden gezahlte Umsatzsteuer nicht bis
zur Erstattung durch die Finanzverwaltung vorfinanzieren muss.
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